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Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Zertifikat für Unterstützte Kommunikation Z-UK

Informationen für Praxispartner*innen

Seit dem Wintersemester 2018/2019 gibt es für Lehramtstudierende der Förderschwerpunkte KME, IB und SK die Möglichkeit, ein Zertifikat für Unterstützte Kommunikation (Z-UK) an der Fakultät Rehabilitationswissenschaften der TU Dortmund zu erwerben. 

Die gezielte Belegung und Bündelung von Lehrveranstaltungen im Fachgebiet Unterstützte Kommunikation ermöglicht es damit gleichzeitig das Einführungs-Zertifikat der Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation e.V. zu erwerben. Darüber hinaus berechtigt das Zertifikat für Unterstützte Kommunikation (Z-UK), an zertifizierten Aufbaukursen der Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation e.V. teilzunehmen.  

In den Lehrveranstaltungen, die im Rahmen des Z-UK belegt werden können, werden Kenntnisse zu den Grundlagen und Anwendungsfeldern der Unterstützten Kommunikation vermittelt. 

Von den Studierenden wird erwartet 20 Stunden Praxiserfahrungen nachzuweisen. Dies kann auch innerhalb von verpflichtenden Praxisphasen wie dem Praxissemester erfolgen. Damit könnten Einrichtungen Unterstützung z.B. bei Talkergruppen, Förderungen, Beratungen oder bei der Einführung neuer Kommunikationshilfen erhalten. 

Voraussetzung für eine Praxiseinrichtung ist, dass die Ansprechpartner*innen in den Einrichtungen mit den Inhalten des Fachgebiets UK vertraut sind. 

Die Studierenden ...

  • erwerben theoretische Grundlagen in verpflichtenden Seminaren.
  • beschäftigen sich mit Übungen zu einzelnen Hilfsmitteln im Rahmen des Hilfsmittellabors.
  • besuchen eine vertiefende Veranstaltung ihrer Wahl mit dem Schwerpunkt auf besonderen Zielgruppen oder Methoden der UK.
  • absolvieren eine Praxisphase von insgesamt 20 Stunden.

Die Praxisphase für das Zertifikat Unterstützte Kommunikation umfasst 20 Stunden. Diese können im Rahmen von anderen Praktika (z.B. dem Praxissemester) absolviert werden, wenn dort eine Interaktion mit unterstützt kommunizierenden Personen (z.B. im Rahmen von Talker-Gruppen oder im Klassenunterricht) erfolgt. Die Stunden können auch in Blöcken abgeleistet werden.

Die Praxisstunden können auch als Kommunikationsassistenz im Rahmen des Jahrestreffens unterstützt kommunizierender Menschen (jährliche Veranstaltung BVKM e.V.) absolviert werden.

Im Rahmen der Praxisphase sollen die Studierenden ihr theoretisches Wissen durch praktische Erfahrungen ergänzen. Dabei sollen sie Menschen mit unterschiedlichen Bedarfen und Kommunikationsformen persönlich kennenlernen und mit ihnen durch alternative Kommunikationsformen in den Austausch kommen. Durch die Erfahrungen im pädagogischen/therapeutischen Alltag können sie sowohl günstige Rahmenbedingungen kennenlernen und unterstützendes Partnerverhalten beobachten als auch Barrieren für ausgewählte Situationen erleben und möglicherweise durch ihre Unterstützung in der Praxis einen Beitrag zum Abbau dieser Barrieren leisten.

  • Unterstützung einzelner Personen im Umgang mit ihren Kommunikationshilfen
    • in ausgewählten Situationen den Einsatz üben
    • Hilfsmittel individuell anpassen
    • Interventionsmaßnahmen planen und umsetzen
  • Unterstützung in Gruppen
    • Unterstützung einzelner Teilnehmer*innen
    • Hilfsmittel individuell anpassen
    • Gestaltung methodisch-didaktischer Materialien
  • Hospitation z.B. bei Therapiesitzungen (mit Beobachtungsauftrag)
  • Hospitation bei Beratungen
  • Unterstützung bei der Dokumentation

Die Möglichkeiten praktische Erfahrungen im Zusammenhang mit Unterstützter Kommunikation zu sammeln, sind vielfältig. Dies kann von der Unterstützung einzelner Personen im Umgang mit ihren Kommunikationshilfen, z.B. im Rahmen des pädagogischen/therapeutischen Alltags, über die Hospitation bei Therapiesitzungen, die Unterstützung in Klassen und Gruppen (z.B. Talker-Gruppen), als auch der Hospitation bei Beratungen reichen. Die Praxisstunden können auch als Kommunikationsassistenz im Rahmen des Jahrestreffens unterstützt kommunizierender Menschen (jährliche Veranstaltung BVKM e.V.) absolviert werden.

Die Studierenden werden ein Formular zur Bescheinigung der 20-stündigen Praxisphase vorlegen (Bescheinigung Praxisphase Z-UK). Dort wird der Umfang der Stunden durch Unterschrift bestätigt. Diese Bescheinigung bezieht sich ausschließlich auf das Z-UK und wird zusätzlich zu weiteren Bescheinigungen, z.B. der generellen Anwesenheit im Praxissemester/anderen Praxisphasen ausgefüllt.

Das Z-UK Team führt ein Verzeichnis mit teilnehmenden Einrichtungen und Ansprechpartner*innen. Nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Praxispartner können die Kontaktdaten auf der Homepage www.uk.tu-dortmund.de veröffentlicht werden.
Die Studierenden kümmern sich eigenständig um Möglichkeiten zur Absolvierung der Praxisphase, z.B. im Rahmen der vorgesehenen Praktika und nehmen Kontakt zu den Ansprechpartner*innen auf. Eigene Kontakte der Studierenden zu entsprechenden Einrichtungen können genutzt werden.
Die Studierenden lassen sich ihre Praxiserfahrungen durch die Ansprechpartner*innen durch Unterschrift auf dem Modullaufzettel bestätigen.

Die Studierenden sollen während der Praxisphase ….

  • in ihrer Neugier und Grundhaltung zur UK bestärkt werden.
  • ein Menschenbild erleben, mit dem sie in ihrer späteren beruflichen Laufbahn dazu beitragen, dass Menschen mit komplexen kommunikativen Beeinträchtigungen eine größtmögliche Teilhabe im Alltag und an Bildung erfahren.
  • im Austausch mit Nutzer*innen und Bezugspersonen ihr Wissen und ihre Fertigkeiten erweitern können.
  • geeignete Möglichkeiten für Interventionsplanung erleben und umsetzen können.