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Fakultät Rehabilitationswissenschaften
Zertifikat für Unterstützte Kommunikation Z-UK

Informationen für Studierende

Es gelten die folgenden Bedingungen für den Erwerb des Zertifikats für Unterstützte Kommunikation (Z-UK):

  • Sie studieren Lehramt mit einem der folgenden Förderschwerpunkte:
    • körperlich-motorische Entwicklung (FS KME)
    • intellektuelle Beeinträchtigung (FS IB)
    • Sprache und Kommunikation (FS SK)

UND

  • Sie besuchen eine der folgenden Veranstaltungen:
    • „Einführung in die Kommunikationsförderung“ (130788), FS KME
    • „Aspekte von Unterstützter Kommunikation im Unterricht an der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung“ (131334), FS IB

Das Zertifikat für Unterstützte Kommunikation (Z-UK) bescheinigt eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Fachgebiet der Unterstützten Kommunikation im Rahmen Ihres Studiums.

Die aufgeführten Module orientieren sich an den Inhalten der Zertifikats-Einführungskurse der Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation e.V.

Das Zertifikat für Unterstützte Kommunikation (Z-UK) entspricht einem zertifizierten Einführungskurs der Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation e.V.. Damit können Sie Ihre Kenntnisse im Bereich der Unterstützten Kommunikation gegenüber zukünftigen Arbeitgebern nachweisen. Darüber hinaus berechtigt Sie das Zertifikat für Unterstützte Kommunikation (Z-UK), an zertifizierten Aufbaukursen der Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation e.V. teilzunehmen.  

Das Zertifikat für Unterstützte Kommunikation (Z-UK) startete im Wintersemester 2018/2019 in einer Pilotphase. Veranstaltungen, die Sie bereits vor dem Start des Zertifikats erworben haben, können rückwirkend NICHT angerechnet werden.

Einige der für das Zertifikat für Unterstützte Kommunikation (Z-UK) vorgesehenen Veranstaltungen sind Pflicht – oder Wahlpflichtveranstaltungen in Ihrem Förderschwerpunkt, zu denen Sie sich ganz normal im lsf anmelden können. Im Rahmen des Zertifikats für Unterstützte Kommunikation (Z-UK) haben Sie kein besonderes Recht darauf, bestimmte Veranstaltungen, die nicht zu ihren Pflichtveranstaltungen gehören, zu belegen. Die Platzvergabe erfolgt durch die Lehrenden entsprechend der vorliegenden Kapazitäten. Lesen Sie auch die Frage „Wie kann ich mich für die Veranstaltungen anmelden?“, um weitere Informationen zu erhalten.

Eine Übersicht der Veranstaltungen finden Sie unter der Rubrik Module des Z-UK. Das Angebot der Veranstaltungen ist abhängig von den jeweiligen Semesterplanungen und Lehrkapazitäten in den beteiligten Fachgebieten.

Sie brauchen sich nicht gesondert zum Zertifikat für Unterstützte Kommunikation (Z-UK) anmelden. Stattdessen „sammeln“ Sie die erforderlichen Leistungen auf dem Modullaufzettel und wenden sich bei erfolgreicher Absolvierung der Leistungen zur Anerkennung der Leistungen an Frau Dagmar Slickers.

a. Für Veranstaltungen, die auch im Rahmen meines Studienverlaufs als Pflicht- oder Wahlpflichtveranstaltungen vorgesehen sind.

Für das Zertifikat für Unterstützte Kommunikation (Z-UK) können Veranstaltungen angerechnet werden, die im Rahmen Ihres Studienverlaufs als Pflicht- oder Wahlpflichtveranstaltungen vorgesehen sind.
Für diese Veranstaltungen können Sie sich ausschließlich direkt über die Lehrenden anmelden. Sie müssen den Lehrenden in der Anmeldephase NICHT gesondert mitteilen, dass Sie sich die Veranstaltung auch für das Zertifikat für Unterstützte Kommunikation (Z-UK) anrechnen lassen möchten. Die Platzvergabe für die Veranstaltungen erfolgt durch die verantwortlichen Lehrenden entsprechend der zur Verfügung stehenden Kapazitäten.

Beachten Sie bitte im Modul 2 "Praktische Erfahrungen im Rahmen des Hilfsmittellabors", vorab die Verantwortlichen des Hilfsmittellabors darüber zu informieren, dass Sie die Stationen auch im Rahmen des Z-UKs belegen.

b. Für Veranstaltungen, die nicht im Rahmen meines Studienverlaufs als Pflicht- oder Wahlpflichtveranstaltungen vorgesehen sind (z.B. weil sie von einem anderen Förderschwerpunkt angeboten werden).

Möchten Sie im Rahmen des Zertifikats für Unterstützte Kommunikation (Z-UK) Veranstaltungen belegen, die im Rahmen Ihres Studienverlaufs nicht als Pflicht- oder Wahlpflichtveranstaltung vorgesehen sind, z.B. weil sie von einem anderen Förderschwerpunkt angeboten werden, können Sie sich nicht über das lsf anmelden.

In den Grundlagenveranstaltungen werden insgesamt 5 Plätze pro Veranstaltung für Studierende anderer Förderschwerpunkte bereitgestellt. 

Die Prüfungsleistungen werden  im Rahmen der besuchten Veranstaltungen erbracht und auf dem Modullaufzettel bescheinigt. Je nach besuchter Veranstaltung kann die Prüfungsleistung eine Hausarbeit, eine Klausur oder eine mündliche Prüfung  sein. Entscheidend ist, dass es sich um eine benotete Prüfung handelt. In den Veranstaltungen, die Sie sozusagen als „Gasthörer*innen“ besuchen (Veranstaltungen anderer Förderschwerpunkte, die in Ihrem Studienverlauf nicht regulär vorgesehen sind), können Sie keine Prüfungsleistungen ablegen.

Alternativ können Sie die Prüfungsleistung für das Zertifikat für Unterstützte Kommunikation (Z-UK) auch mit einer Abschlussarbeit (Bachelor- oder Masterarbeit) mit klarem Bezug zur UK abdecken.

Im Rahmen des Zertifikats für Unterstützte Kommunikation (Z-UK) sollen Sie nachweisen, dass Sie sich in einem Umfang von 20 Stunden in der Praxis mit Unterstützter Kommunikation auseinandergesetzt haben. Sie können diese Praxisphase im Rahmen der Praktika absolvieren, die in Ihrem Studienverlauf vorgesehen sind. Es ist auch möglich, die Praxisstunden auf mehrere Praxiseinrichtungen aufzuteilen. Die Praxiseinrichtungen müssen Ihre Praxisphase auf dem Formular "Bescheinigung Praxisphase Z-UK" bestätigen.

Das Zertifikat für Unterstützte Kommunikation (Z-UK) wird mit einem Zertifikat abgeschlossen, welches die Geschäftsstelle der Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation ausstellt. Für die Ausstellung dieses Zertifikats fallen Bearbeitungsgebühren an. Diese Gebühren werden von den Studierenden direkt auf ein gesondertes Konto der Fachschaft Rehapädagogik mit dem Vermerk Z-UK und dem Namen der Teilnehmer*in eingezahlt und an die Geschäftsstelle der Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation e.V. weitergeleitet. Die Höhe der Bearbeitungsgebühren beträgt derzeit 25,00 Euro.

Die Dokumentation aller im Rahmen des Z-UK erbrachten Leistungen wird von den Studierenden in einem Portfolio zusammengestellt. Sobald Sie alle erforderlichen Leistungen absolviert haben, können Sie sich um die Beantragung des Zertifikats kümmern. Ausgehändigt bekommen Sie das Zertifikat erst mit Abschluss Ihres Studiums. Wenden Sie sich bitte mit den vollständigen Unterlagen an Dagmar Slickers (ZBT).

Das Porfolio umfasst:

  • Modullaufzettel Z-UK
  • Bescheinigung 20-stündige Praxisphase Z-UK
  • Überweisungsbeleg der Bearbeitungsgebühr an die Fachschaft
  • Abschlusszeugnis des Studiums